Die breite soziale Mischung soll in unserer Siedlung erhalten bleiben.
Wir möchten sicherstellen, dass kein Erbbaunehmer aus finanziellen Gründen aus seinem Zuhause gedrängt wird.
Wir wollen:
Rückbesinnung auf die sozialen Grundlagen des Erbbaurechtes
Maximal 2% Erbbauzins
Ermäßigungen als dingliche Reduzierung, nicht als schuldrechtliche Erklärung
Keine Einschränkungen bei Verkauf und im Erbfall
Kaufpreis unter Berücksichtigung von Bau- und Gartenland